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Kundeninfo
!!!! Wichtiger rechtlicher Hinweis !!!!!

Bei  Veränderung der Bauart, des Emmisonsverhaltens bzw. Veränderungen der  Leistung des Fahrzeugs erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. Diese  kann durch Nachweis einer ABE, eines Teilegutachtens (§19/§21 STVZ) oder  durch Einzelabnahme wieder erteilt werden. Für Fahrzeuge, für die ein  Teilegutachten §19/ oder Prüfbericht §21, oder ABE vorliegt, müßen die  Veränderung beim TÜV, Dekra usw.. abnehmen und umgehend bei der  Zulassungstelle eintragen lassen. Für Fahrzeuge , für die kein  Teilegutachten erhältlich ist, erlischt die Betriebserlaubnis und der  Versicherungschutz. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr im Bereich der  STVZO bewegt werden. Nur für EXPORT, ev. für Rennzwecken .  Garantiebestimmungen sowie Betriebserlaubnis der Fahrzeughersteller und  der Länder sind zu beachten !!


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